Donnerstag, 26. September 2024, 16:18 UTC+1
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Akanari
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1) Um ein Genjutsu auf etwas zu wirken per Sehsinn, muss man den Gegenstand ja auch selbst schon mal gesehen haben. (Wurde mir so gesagt), was z.B. Probleme bereitet, wenn man eins auf einen Bereich wie den Kopf wirken lassen will. (Ja ich weiß, man kann stumpf durch die Augen wirken lassen, aber das ist nur ein Beispiel dafür). Kann man dann per Spiegel ein Genjutsu auf sonst nicht sichtbare Körperteile wirken lassen, die man ja mittels eines Spiegels entdeckt?
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2) Wenn man einen Gegenstand belegt, in einem Kampf, muss der Gegner explizit schreiben, dass er den Gegenstand genauer anguckt (entweder durch *betrachtete den "Gegenstand" genauer* oder "Was willst du denn mit dem "Gegenstand"?" (zeigt ja, dass er genauer hingeguckt hat und gesehen hat, dass es n "Gegenstand" ist), damit das Genjutsu wirkt?
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3) Welche Reichweite haben Genjutsu im Allgemeinen, nur so schätzungsweise (wenns keine genaue Angabe gibt)
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4) Wenn ein Genjutsu auf ein Gegenstand wirkt, verfällt es , sofern es nicht direkt darauf zum Einsatz kommt? Beispiel Runde 1 wird es gewirkt, aber bis Runde 4 wäre es nicht zum Einsatz gekommen, weil es bis dahin einfach nicht ausgelöst worden wäre.
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Genjutsu können grundsätzlich nur über die 5 Sinne gewirkt werden. Die folgenden Sinne müssen immer über einen bestimmten Gegenstand oder den Ninja selbst berührt werden. Welcher Sinn es sein soll muss bei der Anwendung festgelegt werden. Soll ein bestimmter Gegenstand als Auslöser der Genjutsu fungieren, so muss dieser vorher mit der Genjutsu belegt werden (dauert eine Runde), wird er dann gesehen/gehört etc., so wirkt die Genjutsu auf das Opfer. Dinge, wie das Geräusch des Aufschlagens eines Steins gelten z.B. nicht, um eine Genjutsu zu wirken. Eine Genjutsu, die auf ein Objekt gelegt wurde verbleibt bis sie ausgelöst wurde oder 24 Stunden vergangen sind. Wird ein Objekt mit einer Genjutsu belegt, die ansonsten keine weiteren Jutsu/Aktionen erlaubt, so werden vorausgegangene Objektbelegungen gelöscht.
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5) Runde 1: Gen-user beginnt nun zufällig mal und wirkt n Genjutsu, dass dank bestimmter Fähigkeiten eine halbe Runde braucht. Der Gegner ist dran und hat ne Fähigkeit, mit der er sehr schnell eine kleine Distanz zum Genjutsu-user überbrückt sagn wir mal 15 Meter und dann noch etwas machen kann. Wie wird das mit der halben Runde gehandhabt, ab wann ist die zum Beispiel zuende und kann das noch aufgehoben werden, wenn das Genjutsu nun schon gewirkt wurde (z.B. auf nen Gegenstand wurde es gewirkt, und kurz darauf kassiert man noch etwas heftiges), oder ist das Jutsu schon drauf gewirkt, sodass das Einstecken keinen Einfluss mehr hat?
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6) Wie lang muss das Geräusch bzw die Berührung sein für Wirken über Tastsinn oder Hörsinn, bei Stufe 1-4, 5-6, 7-8 und 9-10 und wie intensiv der Geruch fürs Wirken über Geruchsinn (da es an der freien Luft ja auch schwieriger ist, als in einem kleinen, geschlossenen Raum, was Geruchssinn angeht)
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Stufe 1-4: halbe Runde Sinnesbeeinflussung, vergleichbar mit Fingerzeichen formen.
Stufe 5-6: Genjutsu wird am Ende der Runde wirksam, nach den Aktionen des anderen.
Stufe 7-8: Genjutsu braucht 2 Runden und wird gleichzeitig mit den Aktionen des anderen in der 2. Runde wirksam.
Stufe 9-10: Genjutsu wird am Ende der 2. Runde wirksam, nach den Aktionen des anderen in der 2. Runde.
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Edit: "Die Ausweichchance kann, bei einem offenem Kampf, nie unter 5% sinken und nicht höher als 95% sein.Durch besondere Umstände kann der Kampfrichter sich dazu entscheiden diese Werte zu senken bzw. anzuheben."
Was für besondere Umstände wären das beispielsweise?