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Akanari

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1

Dienstag, 25. Dezember 2012, 20:24

Gen-Jutsu Fragen

Moinmoin liebe Leute,

dieser Thread ist für Leute gedacht, die ebenfalls Fragen zu Genjutsus haben, die vielleicht nicht explizit in den regeln enthalten sind, oder für Leute, die sich damit auskennen und Antworten geben können, daher würde ich den Thread gerne immer wieder dafür nutzen, anstatt ihn nach Beantwortung der folgenden Fragen zu closen.

1) Um ein Genjutsu auf etwas zu wirken per Sehsinn, muss man den Gegenstand ja auch selbst schon mal gesehen haben. (Wurde mir so gesagt), was z.B. Probleme bereitet, wenn man eins auf einen Bereich wie den Kopf wirken lassen will. (Ja ich weiß, man kann stumpf durch die Augen wirken lassen, aber das ist nur ein Beispiel dafür). Kann man dann per Spiegel ein Genjutsu auf sonst nicht sichtbare Körperteile wirken lassen, die man ja mittels eines Spiegels entdeckt?

2) Wenn man einen Gegenstand belegt, in einem Kampf, muss der Gegner explizit schreiben, dass er den Gegenstand genauer anguckt (entweder durch *betrachtete den "Gegenstand" genauer* oder "Was willst du denn mit dem "Gegenstand"?" (zeigt ja, dass er genauer hingeguckt hat und gesehen hat, dass es n "Gegenstand" ist), damit das Genjutsu wirkt?

3) Welche Reichweite haben Genjutsu im Allgemeinen, nur so schätzungsweise (wenns keine genaue Angabe gibt)

4) Wenn ein Genjutsu auf ein Gegenstand wirkt, verfällt es , sofern es nicht direkt darauf zum Einsatz kommt? Beispiel Runde 1 wird es gewirkt, aber bis Runde 4 wäre es nicht zum Einsatz gekommen, weil es bis dahin einfach nicht ausgelöst worden wäre.

5) Runde 1: Gen-user beginnt nun zufällig mal und wirkt n Genjutsu, dass dank bestimmter Fähigkeiten eine halbe Runde braucht. Der Gegner ist dran und hat ne Fähigkeit, mit der er sehr schnell eine kleine Distanz zum Genjutsu-user überbrückt sagn wir mal 15 Meter und dann noch etwas machen kann. Wie wird das mit der halben Runde gehandhabt, ab wann ist die zum Beispiel zuende und kann das noch aufgehoben werden, wenn das Genjutsu nun schon gewirkt wurde (z.B. auf nen Gegenstand wurde es gewirkt, und kurz darauf kassiert man noch etwas heftiges), oder ist das Jutsu schon drauf gewirkt, sodass das Einstecken keinen Einfluss mehr hat?

6) Wie lang muss das Geräusch bzw die Berührung sein für Wirken über Tastsinn oder Hörsinn, bei Stufe 1-4, 5-6, 7-8 und 9-10 und wie intensiv der Geruch fürs Wirken über Geruchsinn (da es an der freien Luft ja auch schwieriger ist, als in einem kleinen, geschlossenen Raum, was Geruchssinn angeht)


ich glaub das wär so erstmal alles. Wahrscheinlich kommen mir eh spontan durchs Nachdenken über mögliche Situatione,n die eintreten können, weitere Fragen, die ich aber dann stelle, sofern der Thread hier offen gehalten wird, was wünschenswert wäre.^^

Vielen Dank für die Beantwortung jetzt schon mal (Egal ob Verweis auf Regelabschnitte, die dies behandeln, die ich aber übersehen habe, oder halt direkte Antwort hier). Wenn das Fragen sind, die schon so oft wie sonst was durchgekaut wurden tuts mir leid, aber ich wusste es nicht, hoffe man kann darüber wegsehen.

MfG, Akanari

Edit: "Die Ausweichchance kann, bei einem offenem Kampf, nie unter 5% sinken und nicht höher als 95% sein.Durch besondere Umstände kann der Kampfrichter sich dazu entscheiden diese Werte zu senken bzw. anzuheben."

Was für besondere Umstände wären das beispielsweise?

Materashi

Dämon der Würfel ohne Aktivitätsbonus xD

2

Donnerstag, 27. Dezember 2012, 01:11

Zitat

1) Um ein Genjutsu auf etwas zu wirken per Sehsinn, muss man den Gegenstand ja auch selbst schon mal gesehen haben. (Wurde mir so gesagt), was z.B. Probleme bereitet, wenn man eins auf einen Bereich wie den Kopf wirken lassen will. (Ja ich weiß, man kann stumpf durch die Augen wirken lassen, aber das ist nur ein Beispiel dafür). Kann man dann per Spiegel ein Genjutsu auf sonst nicht sichtbare Körperteile wirken lassen, die man ja mittels eines Spiegels entdeckt?

Das zählt nur für Gegenstände wie zB ne Tür oder so... materielle Gegenstände, die nix mit dem eigenen Körper zu tun haben. Solltest du die Genjutsu per Sehsinn durch deinen Körper wirken wollen, sagst du einfach, dass die Genjutsu bei Sichtkontakt mit dir zu wirken beginnt und wenn der Gegner dich im Sichtfeld hat, besteht halt die Chance, dass er von der Genjutsu befallen wird. Du musst deine Körperteile dazu nicht extra anschauen oder so.^^

Zitat

2) Wenn man einen Gegenstand belegt, in einem Kampf, muss der Gegner explizit schreiben, dass er den Gegenstand genauer anguckt (entweder durch *betrachtete den "Gegenstand" genauer* oder "Was willst du denn mit dem "Gegenstand"?" (zeigt ja, dass er genauer hingeguckt hat und gesehen hat, dass es n "Gegenstand" ist), damit das Genjutsu wirkt?

Die die Chance, dass eine Genjutsu wirkt tritt ein, wenn der Gegner den Gegenstand im Sichtfeld hat. Sprich auch wenn er nicht direkt auf den Gegenstand schaut, kann er ihn noch aus den Augenwinkeln erkennen und kann deshalb von der Genjutsu erfasst werden.

Zitat

3) Welche Reichweite haben Genjutsu im Allgemeinen, nur so schätzungsweise (wenns keine genaue Angabe gibt)

Bei Wirkung über den Sehsinn: So weit wie der Gegner dich bze den Gegenstand, auf dem die Genjutsu liegt, erkennen kann. Beim Hörsinn: So weit, wie man das Geräusch, dass die Genjutsu hervorrufen soll (Geschrei etc.) schallt. (Entscheidung liegt beim Spielleiter) Bei Geruch-, Tast- und Geschmackssinn gibs keine Distanz. Entweder du hast die Genjutsu vorher schon auf das Objekt über diesen Sinn erzeugt oder halt nicht.^^

Zitat

4) Wenn ein Genjutsu auf ein Gegenstand wirkt, verfällt es , sofern es nicht direkt darauf zum Einsatz kommt? Beispiel Runde 1 wird es gewirkt, aber bis Runde 4 wäre es nicht zum Einsatz gekommen, weil es bis dahin einfach nicht ausgelöst worden wäre.

Auszug Regel: 3.5 Genjutsu

Zitat


Genjutsu können grundsätzlich nur über die 5 Sinne gewirkt werden. Die folgenden Sinne müssen immer über einen bestimmten Gegenstand oder den Ninja selbst berührt werden. Welcher Sinn es sein soll muss bei der Anwendung festgelegt werden. Soll ein bestimmter Gegenstand als Auslöser der Genjutsu fungieren, so muss dieser vorher mit der Genjutsu belegt werden (dauert eine Runde), wird er dann gesehen/gehört etc., so wirkt die Genjutsu auf das Opfer. Dinge, wie das Geräusch des Aufschlagens eines Steins gelten z.B. nicht, um eine Genjutsu zu wirken. Eine Genjutsu, die auf ein Objekt gelegt wurde verbleibt bis sie ausgelöst wurde oder 24 Stunden vergangen sind. Wird ein Objekt mit einer Genjutsu belegt, die ansonsten keine weiteren Jutsu/Aktionen erlaubt, so werden vorausgegangene Objektbelegungen gelöscht.

Zitat

5) Runde 1: Gen-user beginnt nun zufällig mal und wirkt n Genjutsu, dass dank bestimmter Fähigkeiten eine halbe Runde braucht. Der Gegner ist dran und hat ne Fähigkeit, mit der er sehr schnell eine kleine Distanz zum Genjutsu-user überbrückt sagn wir mal 15 Meter und dann noch etwas machen kann. Wie wird das mit der halben Runde gehandhabt, ab wann ist die zum Beispiel zuende und kann das noch aufgehoben werden, wenn das Genjutsu nun schon gewirkt wurde (z.B. auf nen Gegenstand wurde es gewirkt, und kurz darauf kassiert man noch etwas heftiges), oder ist das Jutsu schon drauf gewirkt, sodass das Einstecken keinen Einfluss mehr hat?

Zuerst einmal: Normalerweise wirken Nin-, Gen- und Taijutsu sofern nicht im Nahkampf (und je nach Beschreibung bzw Stufe zB bei Genjutsu) am Ende der Runde zur gleichen Zeit. Sollte einer der Charakter über Meiterschaften für Nin-, Gen- oder Taijutsu verfügen, kann sich das Wirken verkürzen. Im Nahkampf mit Taijutsu widerum greift zusätzlich die Regel zur Unterbrechung von Nin- und Genjutsu.
Solltest du ne halbe Runde für deine Genjutsu brauchen, verhält sich das normalerweise gleich wie beim Fingerzeichenformen, sodass es bei stufenhöheren Jutsu sein kann, dass deine Genjutsu noch beim Wirken der gegnerischen Jutsu zur Anwendung kommt. Das ist aber meist Entscheidung des leitenden Spielleiters/Kampfrichters.

Zitat

6) Wie lang muss das Geräusch bzw die Berührung sein für Wirken über Tastsinn oder Hörsinn, bei Stufe 1-4, 5-6, 7-8 und 9-10 und wie intensiv der Geruch fürs Wirken über Geruchsinn (da es an der freien Luft ja auch schwieriger ist, als in einem kleinen, geschlossenen Raum, was Geruchssinn angeht)

Auszug Regel: 3.5 Genjutsu

Zitat

Stufe 1-4: halbe Runde Sinnesbeeinflussung, vergleichbar mit Fingerzeichen formen.
Stufe 5-6: Genjutsu wird am Ende der Runde wirksam, nach den Aktionen des anderen.
Stufe 7-8: Genjutsu braucht 2 Runden und wird gleichzeitig mit den Aktionen des anderen in der 2. Runde wirksam.
Stufe 9-10: Genjutsu wird am Ende der 2. Runde wirksam, nach den Aktionen des anderen in der 2. Runde.

Durch die Genjutsumeisterschaft kann sich das natürlich noch verkürzen.^^
Das bedeutet zB. dass nach der Regel und ohne Genjutsumeisterschaft eine Genjutsu Stufe 4 eine halbe Runde Wirkungszeit (mindestens 3 Sekunden da eine Runde = 6 Sekunden) benötigt. Bei der Geruchsfrage sollte der Geruch schon auffällig sein und sich vom normalerweise vorherrschenden Geruch an dem Ort abheben.

Zitat

Edit: "Die Ausweichchance kann, bei einem offenem Kampf, nie unter 5% sinken und nicht höher als 95% sein.Durch besondere Umstände kann der Kampfrichter sich dazu entscheiden diese Werte zu senken bzw. anzuheben."

Was für besondere Umstände wären das beispielsweise?

Wie gesagt ist es Entscheidung des Kampfrichters wie er es handhabt aber ich würde zB eine gefesselte Person die als Ziel angesehen wird als besonderen Umstand sehen.
Es gibt sicherlich noch andere Situationen aber wer kann schon alle vorher absehen. :P

Das Meiste hätte sich aber mit den Regeln geklärt, hättest du zumindest die Regeln zu den Genjutsu überflogen.^^
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Akanari

unregistriert

3

Donnerstag, 27. Dezember 2012, 16:41

Vielen Dank für die Antworten^^